Laden...

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind für Selbstständige und Freiberufler nicht optional – sie sind eine verbindliche gesetzliche Anforderung [1]. Seit 2025 gelten verschärfte Regeln, insbesondere zur E-Rechnung und zu reduzierten Aufbewahrungsfristen. Viele Selbstständige wissen jedoch nicht, wie sie diese Vorschriften praktisch umsetzen sollen. Fehlerhafte Archivierung kann zu Bußgeldern, Steuernachzahlungen und im schlimmsten Fall zu Vorwürfen der Ordnungswidrigkeiten führen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche GoBD-Anforderungen tatsächlich auf Sie zutreffen, wie Sie revisionssichere Archivierung kostengünstig implementieren und welche modernen Lösungen Ihnen dabei helfen, compliance- und datenschutzsicher zu arbeiten.
Die GoBD sind die Richtlinien des deutschen Finanzministeriums, die regeln, wie elektronische Unterlagen in Unternehmen zu verarbeiten, zu speichern und zu archivieren sind. Sie schreiben vor, dass steuerrelevante Daten vollständig, unveränderbar und revisionssicher archiviert werden müssen [2]. Das ist nicht nur eine buchhalterische Formalität – es geht um die rechtliche Anerkennung Ihrer Geschäftsvorgänge durch das Finanzamt.
Wen betreffen die GoBD konkret?
Die zentrale Botschaft: Sobald Sie ein einziges Dokument digital erstellen, verarbeiten oder speichern – sei es eine Rechnung, ein Angebot oder eine geschäftliche E-Mail – unterliegen Sie den GoBD. Das bedeutet, dass selbst Einzelunternehmer mit kleinem Umsatz diese Anforderungen erfüllen müssen.
Wichtig: Unternehmer sind dazu verpflichtet, alle elektronisch eingegangenen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten auch in derselben Form zu archivieren [3]. Das heißt: Wenn Sie eine E-Rechnung erhalten, müssen Sie diese digital und revisionssicher archivieren – nicht einfach als PDF auf Ihrer Festplatte speichern.
2025 bringt wichtige Neuerungen. Die Aufbewahrungsfristen wurden teilweise verkürzt, und die E-Rechnungspflicht wird schrittweise ausgeweitet. Hier ein Überblick:
| Dokumenttyp | Aufbewahrungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Handelsbücher, Jahresabschlüsse | 10 Jahre | Unverändert, längste Frist |
| Buchungsbelege (Rechnungen, Kostenbelege) | 8 Jahre (ab 2025) | Verkürzt von 10 Jahren – Bürokratieentlastung |
| Geschäftliche E-Mails | Individuell, meist 8-10 Jahre | Falls geschäftsrelevant |
| Verträge und Vereinbarungen | 10 Jahre nach Beendigung | Rechtschutz und Compliance |
Laut GoBD müssen Handelsbücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege (Rechnungen, Kostenbelege) ab 2025 8 Jahre archiviert werden [4]. Das ist eine wichtige Erleichterung für Selbstständige, die bisher 10 Jahre aufbewahren mussten.
E-Rechnungspflicht ab 2025: Seit Januar 2025 besteht eine Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen im B2B – GoBD-konforme Annahme und Archivierung erforderlich [5]. Der Versand wird stufenweise verpflichtend. Das bedeutet konkret: Ihr Buchhaltungsprozess muss E-Rechnungen automatisch verarbeiten können, nicht nur manuell.
Übergangsfrist für Papierrechnungen: Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsregelung, die es Unternehmen erlaubt, für Umsätze in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin Papierrechnungen zu versenden [6]. Danach wird die E-Rechnung vollständig verpflichtend.
Alle steuerrelevanten Dokumente – ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge oder Quittungen – müssen GoBD-konform archiviert werden [7]. Aber was bedeutet "steuerrelevant" konkret?
Diese Dokumente sind Pflicht-Archivierungen:
Diese Dokumente können Sie ggf. kürzer aufbewahren oder vernichten:
Die Faustregel: Im Zweifelsfall archivieren. Es ist leichter, ein Dokument zu viel archiviert zu haben, als es bei einer Betriebsprüfung nicht vorweisen zu können.
GoBD-konforme Archivierung erfordert dokumentierte Zugriffsrechte, unveränderbare Speicherung, sichere Verschlüsselung, nachvollziehbare Ablagelogik und konsistente Datenpflege [8]. Das klingt komplex, ist aber mit den richtigen Systemen umsetzbar.
Die vier Säulen der GoBD-konformen Archivierung:
Das heißt konkret:
Konkret heißt das:
Technische Maßnahmen:
Rechnungen sind in einem Format zu archivieren, das eine problemlose Lesbarkeit gewährleistet [10].
Das bedeutet:
Wie setzen Sie GoBD-Anforderungen als Selbstständiger praktisch um? Hier ist ein bewährtes Vorgehen:
Dokumentieren Sie zuerst, welche Daten Sie erfassen und wie Sie diese verarbeiten:
Diese Verfahrensdokumentation ist selbst eine GoBD-Anforderung und muss dem Finanzamt auf Anfrage vorgelegt werden können.
Beispiel-Ordnerstruktur:
Archiv_2026/ ├── Rechnungen/ │ ├── Eingangsrechnungen/ │ │ ├── 2026-01-Lieferant A │ │ ├── 2026-01-Lieferant B │ ├── Ausgangsrechnungen/ │ │ ├── 2026-01-Kunde 1 ├── Belege/ │ ├── Kassenbelege/ │ ├── Fahrtkosten/ ├── Verträge/ ├── E-Mails_Geschäft/ ├── Bankauszüge/ └── Verfahrensdokumentation/
Anforderungen beim Scannen:
Manuelle Archivierung ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Speicherung im Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder in einer GoBD-konformen Cloud-Lösung bietet Schutz vor Löschung während der Aufbewahrungsfrist und Sicherstellung der GoBD Datensicherheit durch Berechtigungsmanagement [7].
Moderne Archivierungslösungen bieten:
Nicht jeder sollte auf alle Dokumente zugreifen können. Definieren Sie:
Seit 2020 sind Cloud-Systeme ausdrücklich zulässig, sofern sie die GoBD erfüllen [2]. Das ist eine wichtige Erleichterung für Selbstständige im Homeoffice oder mit mehreren Standorten.
Vorteile von Cloud-Archivierung:
Worauf Sie bei Cloud-Lösungen achten sollten:
Moderne Lösungen wie Plattformen mit integrierter GoBD-Funktion kombinieren ERP, Rechnungsverarbeitung und revisionssichere Archivierung in einem System. Das reduziert nicht nur Fehlerquellen, sondern spart auch Zeit und Kosten.
Aus der Praxis mit Selbstständigen ergeben sich immer wieder die gleichen Fehler:
Problem: Eine Festplatte kaputtgehen, und Sie haben keine Rechnungen mehr. Oder Sie müssen ein Finanzamt-Schreiben beantworten und können die Rechnung nicht finden.
Lösung: Mehrfache geografische Backups (lokal + Cloud)
Problem: Rechnungen liegen in "Dokumente", "Downloads", "Desktop" und mehreren E-Mail-Clients verstreut. Bei einer Betriebsprüfung wirken Sie unprofessionell.
Lösung: Zentrale Ablagestruktur mit klaren Namenskonventionen
Problem: Das Finanzamt fragt: "Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen nicht verändert wurden?" Sie können diese Frage nicht beantworten.
Lösung: Schriftliche Verfahrensdokumentation (kann einfach sein, z.B. 1-2 Seiten)
Problem: Ein wichtiger Geschäfts-E-Mail mit Auftragsbestätigung geht bei E-Mail-Cleanup verloren.
Lösung: Automatisches Archivieren von geschäftsrelevanten E-Mails (Filter nach Absender/Betreff)
Problem: Sie archivieren alles 10 Jahre, obwohl nur 8 Jahre nötig sind (Speicher). Oder Sie löschen zu früh und können später Fragen nicht beantworten.
Lösung: Automatisierte Aufbewahrungsfrist-Verwaltung (Software mit Deletion-Workflow)
Ja, ohne Ausnahme. Es gibt keine Umsatzgrenze für GoBD-Compliance. Alle Steuerpflichtigen, die geschäftliche Unterlagen digital verarbeiten, müssen die Vorgaben erfüllen [4]. Das heißt: Schon wenn Sie eine einzige E-Rechnung erhalten oder selber eine digitale Rechnung versenden, müssen Sie GoBD-konform archivieren. Die einzige Ausnahme: Rein analoge Buchführung (nur Papierbelege, keine digitalen Unterlagen). Das ist aber in der Praxis kaum noch machbar.
Ja, aber mit Dokumentation. Papierbelege dürfen vernichtet werden, wenn das Scan-/Digitalisierungsverfahren dokumentiert ist und die digitale Version vollständig, echt und unverändert ist [2]. Das bedeutet konkret: Sie müssen dokumentieren, wann, wie und von wem die Digitalisierung erfolgt ist. Ein einfaches Handy-Foto reicht nicht aus – es muss mindestens 200 DPI und Farbe sein (je nach Inhalt).
Nur geschäftsrelevante E-Mails, und dann 8-10 Jahre. Private E-Mails oder Newsletter müssen nicht archiviert werden. Aber: Eine E-Mail mit einer Kundenbestellung oder einer Rechnungsbestätigung ist geschäftsrelevant und muss wie ein Dokument behandelt werden. Die genaue Aufbewahrungsfrist hängt vom Inhalt ab – orientieren Sie sich bei Unsicherheit an 10 Jahren.
Nicht für GoBD-Archivierung geeignet. Diese Consumer-Dienste bieten keine Revisionssicherheit, keine DSGVO-konformen Datenverarbeitungsabkommen und keine Audit-Trails. Das Finanzamt würde eine Betriebsprüfung auf Basis von Google Drive-Daten nicht akzeptieren. Sie benötigen spezialisierte Enterprise-Lösungen, die GoBD-Compliance nachweisen können.
Nicht unbedingt, aber es hilft. Für sehr kleine Einzelunternehmen kann eine gut organisierte Ordnerstruktur auf einer verschlüsselten Cloud-Lösung ausreichen, sofern Sie die Verfahrensdokumentation haben. Ab einer gewissen Größe (z.B. mehrere Rechnungen pro Tag) wird ein spezialisiertes System aber effizienter. Integrierte Lösungen, die Buchhaltung und Archivierung zusammenbringen, sind oft kostengünstiger als separate Systeme.
Bußgelder, Steuernachzahlungen, und schlimmstenfalls Vorwurf der Steuerhinterziehung. Das Finanzamt kann bei fehlender Dokumentation oder Nachweis die Buchführung schätzen (Ihr Nachteil). Bußgelder liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro für schwere Verstöße. Die größere Gefahr ist aber eine Steuernachzahlung mit Strafzinsen, wenn Ihre Dokumentation nicht ausreicht.
Nein, die alten Fristen gelten weiter. Die bis 2026 bestehenden Aufbewahrungsfristen gelten weiterhin, selbst wenn die Einkunftsgrenze ab 2027 nicht mehr überschritten wird [12]. Das heißt: Rechnungen aus 2023 müssen bis 2033 aufbewahrt werden (10 Jahre Regel), nicht nur bis 2031.
Sie können Zugriffe steuern. Mit rollenbasierten Berechtigungen (RBAC) können Sie unterschiedliche Zugriffsebenen einrichten: Ihr Steuerberater braucht vielleicht nur Lesezugriff auf Rechnungen, aber keinen Zugriff auf sensible Verträge. Diese Kontrolle ist selbst eine GoBD-Anforderung (dokumentierte Zugriffsrechte). Ein gutes System protokolliert, wer was wann zugegriffen hat.
GoBD-Compliance ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Für Selbstständige bedeutet das konkret: Sie brauchen eine systematische Lösung für die revisionssichere Archivierung, eine klare Verfahrensdokumentation und regelmäßige Kontrolle der Aufbewahrungsfristen. Die gute Nachricht: Mit modernen Cloud-Lösungen und integrierten Buchhaltungssystemen ist das deutlich einfacher als noch vor fünf Jahren.
Ihre Handlungsschritte (sofort):
Viele Selbstständige unterschätzen die Komplexität, merken dann aber schnell: Eine fragmentierte Lösung (Dropbox + Excel + E-Mail + Cloud-Buchhaltung) schafft mehr Probleme, als sie löst. Integrierte Systeme, die Rechnungserfassung, Buchhaltung und revisionssichere Archivierung verbinden, sind langfristig günstiger und rechtssicherer. Lösungen wie all-in-one Plattformen mit eingebauter GoBD-Compliance bieten hier einen großen Vorteil: DSGVO-konform, mit integrierten Audit-Trails und Zugriffskontrolle – alles aus einer Hand.
Beginnen Sie noch heute mit der Dokumentation und Strukturierung. Jeder Monat, den Sie warten, wird es später schwieriger, alte Rechnungen nachträglich zu ordnen. Ein Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater oder eine Demo einer GoBD-zertifizierten Lösung hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen – und spart Ihnen später Ärger und möglicherweise erhebliche Bußgelder.
Redakteur bei cashwerk. Experte für Digitalisierung und Business-Software.
Abonnieren Sie unseren Newsletter für weitere spannende Inhalte, Tipps und Updates.


