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Zahlungserinnerung, 1. Mahnung oder letzte Mahnung: Daten eintragen, fertigen Mahntext kopieren oder drucken — inklusive automatisch berechneter Verzugszinsen und 40-€-Pauschale.
Eine wirksame Mahnung braucht: die eindeutige Bezeichnung der Forderung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag), eine klare Zahlungsaufforderung mit Frist und den Hinweis auf den Verzug. Verzugszinsen (§288 BGB) und die 40-€-Pauschale (B2B) darfst du ab Verzugseintritt mitfordern — dieser Generator rechnet sie automatisch aus.
Der Brief wird als deutsches Geschäftsschreiben in Sie-Form erzeugt. Verzugszinsen werden taggenau mit dem aktuellen Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Alle Angaben ohne Gewähr — keine Rechtsberatung.
Fülle links Rechnungsnummer, Betrag und Daten aus — der fertige Mahntext erscheint hier sofort.
Ein weit verbreiteter Mythos: Man müsse dreimal mahnen. Stimmt nicht — rechtlich reicht eine Mahnung (oder gar keine, wenn ein Zahlungstermin feststeht). Die Eskalation in Stufen ist trotzdem gute Praxis, weil sie Kundenbeziehungen schont:
Freundlich, ohne Druck — unterstellt ein Versehen. Rechtlich ist bereits die Zahlungserinnerung eine Mahnung im Sinne des §286 BGB, auch wenn sie sanfter formuliert ist. Üblich: 7–14 Tage neue Frist.
Bestimmt und konkret: Verzug benennen, Verzugszinsen und (bei B2B) die 40-€-Pauschale beziffern, klare Frist setzen. Spätestens jetzt sollte die Gesamtforderung aufgeschlüsselt sein.
Letzte Frist mit Konsequenzansage: gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso, Kosten trägt der Schuldner. Danach nicht weiter mahnen, sondern handeln — sonst verliert die Ankündigung ihre Wirkung.
Wie hoch deine Verzugszinsen genau sind, zeigt dir unser Verzugszinsen-Rechner →
Nein — das ist ein Mythos. Rechtlich genügt eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen (§286 BGB). Steht das Zahlungsziel kalendermäßig fest oder sind 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang vergangen, brauchst du gar keine Mahnung. Die Drei-Stufen-Praxis ist Kulanz und Beziehungspflege, keine Pflicht.
Die eindeutige Bezeichnung der Forderung (Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag), eine klare Zahlungsaufforderung, eine neue Zahlungsfrist und dein Absender. Bei Mahnungen ab Verzug zusätzlich sinnvoll: Verzugszinsen und bei B2B die 40-€-Pauschale, jeweils beziffert — genau das erzeugt dieser Generator.
Üblich und angemessen sind 7 bis 14 Tage. Die Frist muss so bemessen sein, dass der Schuldner realistisch zahlen kann. Bei der letzten Mahnung sind auch kürzere Fristen (z. B. 7 Tage) vertretbar, weil der Schuldner bereits in Verzug ist.
Ja, ab Verzugseintritt: Verzugszinsen nach §288 BGB (aktuell 6,52 % gegenüber Verbrauchern, 10,52 % zwischen Unternehmen) und bei B2B-Geschäften zusätzlich die 40-€-Verzugspauschale nach §288 Abs. 5 BGB — ohne Schadensnachweis. Der Generator berechnet die Zinsen taggenau mit der Basiszins-Historie der Bundesbank.
Konsequent bleiben: gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid online über das Mahnportal der Justiz, Kosten trägt am Ende der Schuldner) oder Übergabe an ein Inkassounternehmen bzw. einen Anwalt. Weitere Mahnungen nach der »letzten« schwächen deine Position.
Nein, auch eine mündliche Mahnung oder E-Mail ist rechtlich wirksam. Aus Beweisgründen solltest du aber schriftlich mahnen (E-Mail oder Brief) und den Zugang dokumentieren können — bei der letzten Mahnung empfiehlt sich Einschreiben.
cashwerk übernimmt das komplette Mahnwesen: konfigurierbare Eskalationsstufen, automatischer Versand per E-Mail oder PDF, rechtssichere Verzugszinsen nach §247 BGB — und du siehst jederzeit, welche Forderungen offen sind.