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Berechne taggenau, was dir bei Zahlungsverzug zusteht: gesetzliche Verzugszinsen nach §288 BGB plus 40-€-Pauschale — kostenlos, ohne Anmeldung.
Aktuell (seit 1.7.2026) beträgt der Basiszinssatz nach §247 BGB 1,52 %. Daraus ergeben sich gesetzliche Verzugszinsen von 6,52 % gegenüber Verbrauchern (+5 Prozentpunkte) und 10,52 % bei Geschäften zwischen Unternehmen (+9 Prozentpunkte).
Gezinst wird ab dem Tag nach Verzugseintritt bis einschließlich Zahlungstag (§187 BGB), taggenau mit 365/366 Zinstagen je Kalenderjahr. Alle Angaben ohne Gewähr — keine Rechtsberatung.
Die Deutsche Bundesbank passt den Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und 1. Juli an. Hier die komplette Historie seit 2015 — inklusive der daraus folgenden Verzugszinssätze:
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verzugszins Verbraucher (+5 %-Punkte) | Verzugszins B2B (+9 %-Punkte) |
|---|---|---|---|
| 1.7.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 1.1.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 1.7.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 1.1.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 1.7.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 1.1.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
| 1.7.2023 | 3,12 % | 8,12 % | 12,12 % |
| 1.1.2023 | 1,62 % | 6,62 % | 10,62 % |
| 1.7.2022 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2022 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.7.2021 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2021 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.7.2020 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2020 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.7.2019 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2019 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.7.2018 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2018 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.7.2017 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2017 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.7.2016 | -0,88 % | 4,12 % | 8,12 % |
| 1.1.2016 | -0,83 % | 4,17 % | 8,17 % |
| 1.7.2015 | -0,83 % | 4,17 % | 8,17 % |
| 1.1.2015 | -0,83 % | 4,17 % | 8,17 % |
Quelle: Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach §247 BGB. Aktueller Wert seit 01.07.2026: 1,52 %.
Verzugszinsen sind gesetzlich geregelt — du brauchst dafür keine Klausel im Vertrag. Diese drei Paragrafen musst du kennen:
Durch Mahnung nach Fälligkeit — oder automatisch ohne Mahnung, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist („zahlbar bis 15.09.“). Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein; gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.
Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte bei Verbrauchergeschäften, + 9 Prozentpunkte bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung. Der Basiszinssatz (§247 BGB) wird halbjährlich angepasst — bei längerem Verzug rechnest du also mit wechselnden Sätzen.
Ist dein Schuldner kein Verbraucher, steht dir zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € zu — pro verspäteter Zahlung, ohne Nachweis eines Schadens. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten (z. B. Inkasso, Anwalt) angerechnet.
Alle Angaben ohne Gewähr; dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Zinsdaten: 01.07.2026 (Deutsche Bundesbank).
Seit dem 01.07.2026 liegt der Basiszinssatz nach §247 BGB bei 1,52 %. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen damit 6,52 % gegenüber Verbrauchern und 10,52 % zwischen Unternehmen. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Basiszinssatz bei 1,27 %.
Ab Verzugseintritt nach §286 BGB: nach einer Mahnung, automatisch bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel — oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis in der Rechnung). Gezinst wird ab dem Tag nach Verzugseintritt.
Der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasste Referenzzinssatz, der sich am Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB orientiert. Er ist die Grundlage aller gesetzlichen Verzugszinsen. Aktuell: 1,52 % (seit 01.07.2026).
Bei jeder verspäteten Entgeltzahlung, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§288 Abs. 5 BGB) — ohne Schadensnachweis, zusätzlich zu den Verzugszinsen. Die Pauschale wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet und gilt laut Bundesarbeitsgericht nicht im Arbeitsrecht.
Taggenau: Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365 (im Schaltjahr ÷ 366). Der Tag des Verzugseintritts zählt nicht mit (§187 BGB), der Zahlungstag schon. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, wird je Halbjahr getrennt gerechnet — genau so rechnet dieser Rechner.
Nicht immer. Bei kalendermäßig bestimmtem Zahlungsziel („zahlbar bis 15.09.“) gerät der Schuldner ohne Mahnung in Verzug. Ohne festes Zahlungsziel brauchst du eine Mahnung — oder du wartest die 30-Tage-Frist des §286 Abs. 3 BGB ab. Mit cashwerk laufen Zahlungserinnerung und Mahnstufen automatisch.
cashwerk mahnt automatisch: konfigurierbare Eskalationsstufen von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung — inklusive rechtssicherer Verzugszinsen nach §247 BGB, PDF- und E-Mail-Versand.