GPS-Zeiterfassung für den Außendienst: Vorteile und rechtlicher Rahmen
Montagmorgen, 8:07 Uhr: Eine Mitarbeiterin startet ihren Arbeitstag im Zug, der nächste Termin liegt 90 Kilometer entfernt. Am Abend fehlen im System zwei Stunden – nicht, weil sie nicht gearbeitet hätte, sondern weil der Eintrag zwischen Kundentermin, Telefonat und Rückfahrt untergegangen ist. Genau hier kann GPS-Zeiterfassung helfen: nicht als permanente Überwachung, sondern als möglichst reibungsarmer Nachweis, wann und in welchem beruflichen Zusammenhang Arbeitszeit erfasst wurde.
Für Unternehmen mit Außendienst, Beratung, IT-Service, Agenturprojekten oder verteilten Teams stellt sich dabei eine doppelte Frage. Wie lassen sich Arbeitszeiten mobil und zuverlässig dokumentieren? Und welche Grenzen gelten, wenn dabei Standortdaten verarbeitet werden? Die technische Lösung ist nur dann sinnvoll, wenn sie zur Arbeitsorganisation passt, transparent eingeführt wird und Datenschutz sowie Mitbestimmung berücksichtigt.
Dieser Beitrag zeigt, wann GPS-gestützte Zeiterfassung im Außendienst einen echten Mehrwert bietet, wo die rechtlichen Risiken liegen und wie Unternehmen eine faire Regelung entwickeln. Im Mittelpunkt stehen praktische Kriterien – von der Auswahl einer Zeiterfassung-App bis zur Kommunikation mit den Beschäftigten.
Was bedeutet GPS-Zeiterfassung im Außendienst?
Bei einer GPS-Zeiterfassung wird die Arbeitszeit per Smartphone oder Tablet gestartet, pausiert, fortgesetzt und beendet. Je nach System kann zusätzlich der aktuelle Standort zum jeweiligen Zeiteintrag gespeichert werden. Das ist etwas anderes als dauerhaftes GPS-Tracking von Mitarbeitern: Bei einer punktuellen Erfassung entsteht idealerweise kein lückenloses Bewegungsprofil, sondern ein Standortbezug zu einer konkreten Aktion.
Diese Unterscheidung ist entscheidend. Ein Außendienstteam muss nicht automatisch während des gesamten Arbeitstags ortbar sein, nur weil es seine Arbeitszeit mobil erfasst. Für viele Unternehmen reicht es, den Start und das Ende eines Zeiteintrags zu dokumentieren. Bei einzelnen Arbeitsmodellen kann auch ein Standort beim Beginn einer Pause oder beim Fortsetzen der Arbeit sinnvoll sein. Ob das erforderlich ist, hängt vom Zweck ab.
| Variante | Was wird erfasst? | Typischer Nutzen | Datenschutzrisiko |
|---|---|---|---|
| Mobile Zeiterfassung ohne Standort | Start, Pause, Fortsetzung und Ende | Arbeitszeit unabhängig vom Büro dokumentieren | Geringer als bei Standortdaten |
| Punktuelle GPS-Zeiterfassung | Standort zu einzelnen Zeitereignissen | Arbeitsbeginn oder Einsatzort plausibilisieren | Abhängig von Zweck, Umfang und Transparenz |
| Kontinuierliches GPS-Tracking | Regelmäßige oder dauerhafte Positionsdaten | In bestimmten Logistik- oder Sicherheitsprozessen denkbar | Hoch; besonders eingriffsintensiv |
Die stärkste Lösung ist deshalb nicht automatisch die mit den meisten Daten. In der Praxis ist eine begrenzte, nachvollziehbare Erfassung oft belastbarer als ein technisch umfassendes Tracking, das im Team Misstrauen erzeugt oder rechtlich schwer zu begründen ist.
Welche Vorteile bietet GPS-Zeiterfassung für mobile Teams?
Weniger vergessene oder verspätete Einträge
Außendienstmitarbeiter arbeiten selten an einem festen Schreibtisch. Der Arbeitstag beginnt beim Kunden, im Coworking-Space, im Zug oder direkt an einem Projektstandort. Eine mobile Zeiterfassung reduziert die Abhängigkeit von nachträglichen Notizen und Excel-Listen. Start- und Stoppvorgänge werden dort vorgenommen, wo die Arbeit tatsächlich stattfindet.
Das ist besonders relevant für Teams, deren Arbeitszeit auf viele kurze Termine verteilt ist. Wer nach fünf Kundengesprächen, einer Fahrt und mehreren Rückfragen abends die gesamte Woche rekonstruieren muss, produziert zwangsläufig Ungenauigkeiten. Eine App macht den Eintrag zum Teil des Arbeitsablaufs.
Bessere Nachvollziehbarkeit von Projekten
Für Agenturen, Beratungen und SaaS- oder IT-Dienstleister ist nicht nur die Gesamtarbeitszeit wichtig. Häufig muss klar sein, wie viel Zeit in ein Projekt, eine Aufgabe oder eine bestimmte Leistung geflossen ist. Werden Zeiteinträge passenden Projekten und Kategorien zugeordnet, verbessert sich die Grundlage für interne Auswertungen, Nachkalkulation und Abrechnung.
GPS kann dabei einen zusätzlichen Kontext liefern. Der Standort ersetzt keine Leistungsbeschreibung und beweist nicht automatisch, welche Tätigkeit ausgeführt wurde. Er kann aber helfen, einen Eintrag einem realen Einsatzort zuzuordnen, sofern der Zweck klar definiert ist.
Weniger Verwaltungsaufwand
Manuelle Stundenzettel müssen übertragen, geprüft und häufig nachgefragt werden. Eine mobile Lösung bringt die Daten schneller in einen zentralen Prozess. Das entlastet nicht nur die Verwaltung, sondern auch Teamleitungen: Rückfragen konzentrieren sich auf echte Unstimmigkeiten statt auf fehlende Standardinformationen.
Mehr Transparenz für Beschäftigte
Transparenz funktioniert in beide Richtungen. Mitarbeiter sehen, ob ihre Zeit korrekt erfasst wurde, und können Fehler frühzeitig korrigieren. Das ist gerade im Außendienst wichtig, weil die Arbeitszeit nicht durch eine gemeinsame Bürouhr sichtbar wird. Eine gute Lösung dient daher nicht nur dem Kontrollinteresse des Unternehmens, sondern auch der Nachweisbarkeit geleisteter Arbeit.
GPS-Tracking von Mitarbeitern: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, beschreiben aber unterschiedliche Verfahren. Bei einer mobilen Zeiterfassung wird eine Aktion ausgelöst: Arbeitsbeginn, Pause, Fortsetzung oder Ende. Beim GPS-Tracking werden dagegen Positionen wiederholt oder dauerhaft erhoben. Dadurch kann ein Bewegungsprofil entstehen.
Für die rechtliche und organisatorische Bewertung zählt deshalb nicht die Produktbezeichnung, sondern die konkrete Datenverarbeitung:
- Wird der Standort nur bei einem Zeiteintrag oder fortlaufend erfasst?
- Ist die Standortabfrage außerhalb der Arbeitszeit deaktiviert?
- Wer kann die Daten sehen?
- Wie lange werden sie gespeichert?
- Welcher konkrete Zweck wird verfolgt?
- Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Standortfreigabe nicht erteilt?
Eine klare Zweckbindung schützt vor einem typischen Fehler: Standortdaten zunächst „vorsorglich“ zu sammeln und später für Leistungs- oder Verhaltenskontrollen zu verwenden. GPS sollte nur eingesetzt werden, wenn der zusätzliche Informationsgewinn gegenüber einer normalen mobilen Zeiterfassung tatsächlich erforderlich ist.
Rechtlicher Rahmen: Arbeitszeit, Datenschutz und Mitbestimmung
Arbeitszeit muss verlässlich dokumentiert werden
Das Arbeitszeitrecht verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation. Nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen; die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für bestimmte Beschäftigtengruppen und Branchen gelten zusätzlich besondere Dokumentationspflichten, etwa nach § 17 Mindestlohngesetz.
Eine GPS-Zeiterfassung kann diese Dokumentation unterstützen, ersetzt aber nicht die Verantwortung des Arbeitgebers für korrekte Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Die Standortinformation ist ein mögliches Zusatzdatum – der eigentliche Kern bleibt die Arbeitszeitaufzeichnung.
Beschäftigtendaten brauchen einen klaren Zweck
Standortdaten sind personenbezogene Daten, wenn sie einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Für die Verarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist insbesondere § 26 Bundesdatenschutzgesetz relevant. Danach müssen Datenverarbeitungen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sein. Außerdem gelten die Grundsätze der DSGVO, darunter Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz und Speicherbegrenzung.
In der Praxis bedeutet das: Das Unternehmen sollte vor der Einführung dokumentieren, warum GPS benötigt wird und warum eine weniger eingriffsintensive Alternative nicht ausreicht. Für die reine Erfassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende genügt möglicherweise eine mobile Zeiterfassung ohne Standort. Dann wäre ein zusätzliches GPS-Signal schwerer zu rechtfertigen.
Einwilligung ist nicht automatisch die sichere Lösung
Eine Einwilligung klingt zunächst unkompliziert: Alle Beschäftigten stimmen der Standortverarbeitung zu. Im Arbeitsverhältnis ist Freiwilligkeit jedoch nicht selbstverständlich, weil zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Auch § 26 BDSG verlangt bei einer Einwilligung eine besondere Prüfung der Freiwilligkeit.
Die Einführung sollte daher nicht allein auf ein Formular reduziert werden. Erforderlich sind eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage, verständliche Informationen, begrenzte Erfassung und ein Verfahren für den Fall, dass eine Standortfreigabe nicht erteilt wird. Datenschutzbeauftragte oder arbeitsrechtliche Beratung sollten bei einer umfassenden Lösung frühzeitig eingebunden werden.
Betriebsrat und interne Regeln
In Unternehmen mit Betriebsrat kann eine GPS-gestützte Zeiterfassung Mitbestimmungsfragen auslösen, insbesondere wenn das System geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Deshalb sollte die Einführung nicht als rein technisches Projekt behandelt werden. Eine Betriebsvereinbarung kann unter anderem Zweck, Umfang, Zugriffsrechte, Auswertungen, Aufbewahrung und Löschung regeln.
Auch ohne Betriebsrat braucht es eine interne Richtlinie. Beschäftigte sollten wissen, wann GPS aktiv ist, welche Informationen gespeichert werden, wer sie einsehen kann und wie Korrekturen funktionieren.
GPS-Zeiterfassung fair und datensparsam einführen
Eine faire Einführung beginnt nicht mit dem Kauf einer App, sondern mit einer Prozessfrage: Welche Information fehlt heute tatsächlich? Wenn die Administration lediglich Start, Ende und Pausen benötigt, ist eine mobile Zeiterfassung ohne Standort möglicherweise die passendere Lösung. Wenn ein Einsatzort für die Zuordnung oder Dokumentation relevant ist, kann eine punktuelle Standorterfassung sinnvoll sein.
Praktische Einführung in sieben Schritten
- Arbeitsprozess beschreiben: Dokumentiere, wo Arbeitszeiten heute entstehen, welche Fehler auftreten und welche Personen betroffen sind.
- Zweck festlegen: Entscheide, ob es um Arbeitszeitnachweis, Projektzuordnung, Abrechnung oder einen anderen konkreten Zweck geht.
- GPS-Notwendigkeit prüfen: Vergleiche die punktuelle Standorterfassung mit einer mobilen Zeiterfassung ohne GPS. Wähle die datensparsamere Variante, sofern sie den Zweck erfüllt.
- Datenflüsse klären: Halte fest, welche Daten erhoben werden, wer Zugriff erhält, wie lange sie aufbewahrt und wann sie gelöscht werden.
- Rechtlich abstimmen: Beziehe Datenschutzverantwortliche, Betriebsrat und bei Bedarf externe arbeitsrechtliche Beratung ein.
- Team informieren: Erkläre nicht nur die Bedienung, sondern auch Zweck, Grenzen und Rechte der Beschäftigten.
- Pilotphase auswerten: Starte mit einem begrenzten Team, prüfe Fehlbuchungen und Akzeptanz und passe die Regelung vor dem Rollout an.
Checkliste für die Auswahl einer Zeiterfassung-App
| Prüffrage | Warum sie zählt |
|---|---|
| Kann die Arbeitszeit mobil gestartet, pausiert, fortgesetzt und beendet werden? | Der Prozess muss zum Außendienst passen und darf nicht vom Büro-PC abhängen. |
| Ist GPS standardmäßig deaktiviert oder gezielt aktivierbar? | Standortdaten sollten nicht ohne bewusste Entscheidung entstehen. |
| Was geschieht bei fehlender Standortfreigabe? | Die Zeiterfassung sollte nicht unnötig ausfallen, wenn GPS technisch nicht verfügbar ist. |
| Können vergessene Zeiten nachvollziehbar nachgetragen werden? | Fehler passieren; ein geregelter Korrekturprozess verhindert Schattenlisten. |
| Wer sieht Standort- und Zeitdaten? | Zugriffe müssen auf den erforderlichen Personenkreis begrenzt sein. |
| Gibt es Projekt- und Kategoriezuordnung? | Das ist für Agenturen, Beratungen und Dienstleister häufig wichtiger als der Standort selbst. |
| Ist die Datenverarbeitung dokumentiert? | Datenschutz und interne Nachvollziehbarkeit gehören zur Einführung dazu. |
So sieht mobile Zeiterfassung mit cashwerk aus
cashwerk unterstützt die mobile Erfassung von Arbeitszeit über die App. Jeder Mitarbeiter meldet sich mit einem eigenen Zugang an und kann die Arbeitszeit starten, pausieren, fortsetzen und beenden. Die Einträge werden dem angemeldeten Mitarbeiter zugeordnet. Während die Erfassung läuft, lassen sich außerdem eine Beschreibung, eine Kategorie und ein Projekt ergänzen.
GPS ist in der cashwerk-Zeiterfassung zunächst ausgeschaltet und wird erst aktiviert, wenn diese Funktion in der Zeiterfassung eingeschaltet wird. Beim Aktivieren fragt das Smartphone nach der Standortfreigabe. Sind die Ortungsdienste des Geräts deaktiviert, weist die App darauf hin. Ist GPS aktiv, speichert die App den aktuellen Standort beim Starten, Pausieren, Fortsetzen und Beenden des jeweiligen Zeiteintrags. Wenn die Standortabfrage nicht funktioniert, läuft die Zeiterfassung trotzdem normal weiter.
Für Außendienstteams ist diese Trennung praktisch: Die Zeitbuchung bleibt nutzbar, auch wenn kein Standort ermittelt werden kann. Wer eine konkrete [mobile Zeiterfassung für Außendienst und Projekte](https://cashwerk.io/de/produkt/zeiterfassung) sucht, kann damit den eigenen Prozess anhand der oben genannten Datenschutz- und Organisationskriterien prüfen.
Die App zeigt die Arbeits- und Pausenzeit des aktuellen Tages. Wurde eine Buchung vergessen, kann die Zeit in der Web-App nachgetragen werden: Unter „Zeit“ wird die „Zeiterfassung“ geöffnet, anschließend „Manueller Zeiteintrag“ ausgewählt. Im Dialog „Neuer Zeiteintrag“ werden Start und Ende festgelegt; optional kommen Projekt und Kategorie hinzu. Nach dem Speichern ist der Eintrag im System vorhanden.
cashwerk verarbeitet und speichert die Daten laut den vorliegenden Produktinformationen auf Google-Cloud-Servern in der EU, konkret in der Region europe-west4 in den Niederlanden. Die Verbindung und gespeicherte Daten sind verschlüsselt. Für Unternehmen bleibt trotzdem wichtig, die eigene Datenschutzdokumentation, Zugriffsregeln und Aufbewahrungspraxis passend zum konkreten Einsatz festzulegen.
Typische Fehler bei GPS-Zeiterfassung
GPS als Kontrollinstrument verkaufen
Wenn die Einführung mit Formulierungen wie „Jetzt sehen wir, wo alle sind“ beginnt, ist Widerstand vorprogrammiert. Die bessere Kommunikation lautet: Welche Arbeitszeit muss dokumentiert werden, welche Standortinformation ist dafür erforderlich und welche Daten werden ausdrücklich nicht erhoben? Vertrauen entsteht durch überprüfbare Grenzen, nicht durch Werbeversprechen.
Den Standort mit Leistung verwechseln
Ein GPS-Punkt zeigt, wo sich ein Gerät befand – nicht, wie konzentriert, wertvoll oder erfolgreich gearbeitet wurde. Standortdaten können einen Zeitstempel ergänzen, aber keine Leistungsbeurteilung ersetzen. Werden sie für Rankings oder Sanktionen verwendet, steigt das Risiko rechtlicher und kultureller Probleme.
Keine Regel für Korrekturen vorsehen
Kein System verhindert vergessene Starts, leere Akkus oder schlechten Empfang vollständig. Fehlt ein sauberer Korrekturprozess, entstehen parallele Notizen und spätere Diskussionen. Besser ist eine transparente Nachtragung mit Datum, Start, Ende und – falls erforderlich – Projekt oder Kategorie.
Zu viele Daten sammeln
Dauerhaftes Tracking ist für die meisten Zeiterfassungsprozesse nicht erforderlich. Es erhöht Aufwand, Zugriffsschutz und Erklärungsbedarf. Prüfe deshalb regelmäßig, ob die erhobenen Standortdaten noch zum Zweck passen und ob sich der Prozess vereinfachen lässt.
Die Zeiterfassung isoliert betrachten
Für moderne Serviceunternehmen entsteht der Wert häufig erst im Zusammenspiel mit Projekt- und Aufgabenprozessen. Wenn Zeiten Projekten zugeordnet werden können, lassen sich operative Abläufe besser nachvollziehen. Je nach Team kann ein Blick auf das [Projektmanagement für moderne Teams](https://cashwerk.io/de/produkt/projektmanagement) sinnvoll sein – nicht als Ersatz für die rechtliche Prüfung, sondern als organisatorische Ergänzung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist GPS-Zeiterfassung im Außendienst erlaubt?
GPS-Zeiterfassung kann zulässig sein, wenn die Verarbeitung einen klaren Zweck hat, erforderlich und verhältnismäßig ist und Beschäftigte transparent informiert werden. Entscheidend ist, ob punktuelle Standortdaten für den Arbeitszeitprozess wirklich benötigt werden. Eine dauerhafte Ortung ist deutlich eingriffsintensiver als ein Standort beim Start oder Ende eines Zeiteintrags. Unternehmen sollten außerdem Datenschutz, mögliche Mitbestimmung und interne Zugriffsregeln klären. Eine pauschale Freigabe für jedes Tracking lässt sich aus dem Begriff „Zeiterfassung“ nicht ableiten.
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter dauerhaft per GPS verfolgen?
Eine dauerhafte Verfolgung ist rechtlich und organisatorisch besonders kritisch. Sie kann ein umfassendes Bewegungsprofil ermöglichen und muss deshalb an einem konkreten, legitimen Zweck sowie an Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit gemessen werden. Für die Dokumentation von Arbeitszeit reicht ein kontinuierliches Tracking häufig nicht aus. Unternehmen sollten prüfen, ob punktuelle Ereignisse oder eine mobile Zeiterfassung ohne Standort denselben Zweck erfüllen. Vor der Einführung gehören Datenschutzprüfung, transparente Information und gegebenenfalls eine Vereinbarung mit der Interessenvertretung auf die Agenda.
Was passiert, wenn Beschäftigte die Standortfreigabe ablehnen?
Das hängt von der rechtlich und organisatorisch vorgesehenen Lösung ab. Eine faire Gestaltung sollte vermeiden, dass die komplette Arbeitszeiterfassung allein wegen einer nicht verfügbaren Standortabfrage ausfällt. Bei cashwerk läuft die Zeiterfassung laut Produktinformationen normal weiter, wenn die Standortabfrage nicht klappt. Das ist praktisch, weil Arbeitszeit und GPS nicht untrennbar voneinander abhängig sind. Ob und unter welchen Bedingungen eine Standortfreigabe verlangt werden darf, muss das Unternehmen für den konkreten Zweck datenschutzrechtlich bewerten.
Wie lange müssen Arbeitszeitdaten aufbewahrt werden?
Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind die dort genannten Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für bestimmte Beschäftigtengruppen gelten weitere gesetzliche Vorgaben, etwa nach § 17 MiLoG. Diese Fristen beziehen sich nicht automatisch auf jede einzelne GPS-Information. Unternehmen sollten deshalb unterscheiden zwischen Arbeitszeitnachweis und zusätzlichen Standortdaten. Für Standortdaten ist eine eigene Speicher- und Löschregel sinnvoll. Die konkrete Aufbewahrung sollte zu Zweck, Rechtsgrundlage und den geltenden gesetzlichen Pflichten passen.
Ist eine Zeiterfassung-App ohne GPS oft ausreichend?
Ja, das kann sie sein. Wenn das Unternehmen nur Beginn, Ende, Pausen und Projektzeiten dokumentieren muss, ist der Standort möglicherweise kein notwendiger Bestandteil. Eine App ohne GPS reduziert die Menge personenbezogener Daten und kann die Akzeptanz erhöhen. GPS wird eher dann relevant, wenn ein begrenzter Standortbezug für einen nachvollziehbaren Geschäftsprozess benötigt wird. Die richtige Frage lautet daher nicht „Welche App hat GPS?“, sondern „Welche Daten brauchen wir tatsächlich, um den Zweck zuverlässig zu erfüllen?“
Wie können Außendienstmitarbeiter vergessene Zeiten korrigieren?
Die Korrektur sollte über einen dokumentierten Prozess erfolgen. Bei cashwerk wird ein vergessener Zeitraum in der Web-App als manueller Zeiteintrag nachgetragen. Dafür werden unter „Zeit“ und „Zeiterfassung“ Start und Ende ausgewählt; optional lassen sich Projekt und Kategorie ergänzen. Wichtig ist, Nachträge nicht stillschweigend zu verändern. Ein nachvollziehbarer Korrekturweg schützt Beschäftigte und Unternehmen, weil beide Seiten erkennen können, wann ein Eintrag ergänzt oder berichtigt wurde.
Welche Daten sollte eine interne GPS-Richtlinie regeln?
Eine gute Richtlinie beschreibt Zweck, aktivierte Zeitpunkte, erfasste Daten, betroffene Personen, Zugriffsrechte, Auswertungen, Speicher- und Löschfristen sowie das Verfahren für Korrekturen. Zusätzlich sollte sie erklären, ob Standortdaten außerhalb der Arbeitszeit entstehen können und was bei fehlender Berechtigung oder technischem Ausfall passiert. Verständliche Beispiele helfen mehr als allgemeine Formulierungen. Die Richtlinie sollte außerdem mit Datenschutzverantwortlichen und – sofern vorhanden – dem Betriebsrat abgestimmt werden.
Fazit
GPS-Zeiterfassung kann Außendienstteams entlasten, Arbeitszeiten verlässlicher dokumentieren und Projektprozesse transparenter machen. Ihr Wert entsteht aber nicht durch möglichst genaue Ortung, sondern durch einen klar begrenzten und fairen Einsatz. Für viele Unternehmen genügt eine mobile Zeiterfassung ohne Standort. Wenn GPS benötigt wird, sollte es punktuell, zweckgebunden und nachvollziehbar eingesetzt werden.
Rechtlich zählen vor allem die korrekte Arbeitszeitdokumentation, ein legitimer Zweck, Datenminimierung, Transparenz und die Prüfung möglicher Mitbestimmung. Technisch sollte die Zeitbuchung auch dann funktionieren, wenn GPS nicht verfügbar ist. So bleibt der eigentliche Arbeitszeitnachweis unabhängig von einem zusätzlichen Standortdatum.
Wer den Prozess digital abbilden möchte, kann cashwerk mit einem kostenlosen Nutzer dauerhaft ausprobieren. Starter und Business lassen sich 14 Tage kostenlos testen. cashwerk kostenlos starten oder vorab die Preise und Tarife ansehen – und anschließend prüfen, ob mobile Zeitbuchung, Projektzuordnung und der eigene Datenschutzprozess zusammenpassen.
Quellen und weiterführende Literatur
- Arbeitszeitgesetz, § 16: Aushang und Arbeitszeitnachweise
- Arbeitszeitgesetz als PDF beim Bundesministerium der Justiz
- Mindestlohngesetz, § 17: Aufzeichnung und Aufbewahrung
- Bundesdatenschutzgesetz, § 26: Datenverarbeitung für Beschäftigungszwecke
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Beschäftigtendatenschutz
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, 1 ABR 22/21
- cashwerk: Zeiterfassung



